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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen

1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Landlords GbR, nachfolgend Verkäufer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen.

2) Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, auch von Teilleistungen, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers, nachfolgend auch Besteller genannt, unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

4) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2. Angebot und Vertragsschluss

1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Verkäufer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder innerhalb dieser Frist die Ware zuzusenden.

2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

3. Preise

1) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in jeweiliger gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2) Wir behalten uns vor, falls sich zwischen Auftragsbestätigung- und Lieferung das wirtschaftliche Wertverhältnis durch Preisänderungen ändert, die Preisberechnung dem veränderten Verhältnis am Tag der Lieferung zugrunde zu legen.

3) Die Verpackung wird gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4) Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter 100 Euro wird ein Mindermengenzuschlag von 10 Euro erhoben.

5) Die Kosten der Versendung der Ware trägt der Besteller, wenn nichts anderweitiges vereinbart wurde.

4. Liefer- und Leistungszeit

1) Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform.

2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung und behördlichen Anhörungen, auch wenn sie bei Lieferanten der Verkäuferin oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Verkäuferin auch bei vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Verkäuferin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht nur eine kurzfristige Störung vorliegt.

3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.

5. Haftung für Mängel

1) Bei Vorliegen eines Mangels haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften. Er behält sich die Wahl bezüglich der Art der Nacherfüllung vor.

2) Ein Mangel ist innerhalb 8 Tagen nach Zugang der Ware schriftlich anzuzeigen.

3) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.

4) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

5) Garantien im gesetzlichen Sinne werden nicht zugesagt.

6. Haftung tür Schadenersatz

1) Die Ansprüche auf Schadenersatzansprüche oder Delikt sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden, aus der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit.

2) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen wo leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eine Jahres, beginnend mit der Entstehung des Schadens bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

3) Die Haftungseinschränkung gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung von Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Vertretern des Verkäufers.

7. Eigentumsvorbehalt

1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers.

2) Verarbeitung, Verbindung oder Umbildung erfolgen stets für die Verkäuferin als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Eigentum der Verkäuferin durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Ware wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Verkäuferin übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum unentgeltlich.

3) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

4) Bei Zwangsvollstreckungen auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

8. Zahlung

1) Soweit nicht anders in der Auftragsbestätigung angegeben, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach der Rechnungsstellung zahlbar. Bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung gewährt der Verkäufer 2 % Skonto.

2) Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Scheckzahlung gilt die Zahlung dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und kein Widerruf erfolgt.

3) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2) Erfüllungsort und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz in Schmölln-Putzkau.

3) Soweit der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand.

Stand Januar 2006
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